Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegründete Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Auskunft der Personalleiterin über das Nichtbestehen eines Interessenausgleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unbegründete Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Auskunft der Personalleiterin über das Nichtbestehen eines Interessenausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.07.2015 - 29 Ca 1486/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03
Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15
Nur das weitere Verfahren vor der Einigungsstelle kann zu der notwendigen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit führen, auf welche die Beteiligten und die betroffenen Arbeitnehmer angewiesen sind (BAG vom 26.10.2004 - 1 AZR 493/03 - Rz. 22).Es lag kein Desinteresse des Betriebsrates an einem Interessenausgleich vor, welchem die Beklagte durch Anrufung der Einigungsstelle entgegnen musste (vgl. BAG vom 26.10.2004, a. a. O.).
- BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07
Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15
Für die Abgrenzung zwischen Unterschrift und Handzeichen ist das äußere Erscheinungsbild maßgeblich; der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG vom 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 - Rz. 11). - BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06
Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15
Schließlich sind Aufwendungen, die dem Geschädigten aus aufgrund der schadensstiftenden Handlung ergriffenen Maßnahme entstehen, nur dann zu ersetzen, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Menschen, der sich in der Lage des Geschädigten befunden hat, als erforderlich erscheinen (BGH vom 11.09.2008 - I ZR 118/06 - Rz. 31).
- BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11
Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15
Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH vom 15.11.2012 - IX ZR 103/11 - Rz. 12). - BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82
Sozialplan - Abfindung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15
Die Vorschrift des § 113 BetrVG will dem betroffenen Arbeitnehmer eine gewisse Entschädigung dafür geben, dass der Versuch des Interessenausgleichs unterblieben und damit die Chance nicht genutzt worden ist, ein Interessenausgleich zu finden, durch den seine Entlassung vermieden worden wäre (BAG vom 29.11.1983 - 1 AZR 523/82 - Rz. 18). - LAG Nürnberg, 10.12.2014 - 2 Sa 379/14
Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren - Nachteilsausgleich - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15
Dieser soll lediglich als mittelbare Folge den Verhandlungsanspruch des Betriebsrats sichern (LAG Niedersachsen vom 10.12.2014 - 2 Sa 379/14 - Rz. 113). - BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05
Sozialplanpflicht bei Personalabbau
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15
Maßgebend sind dabei die Zahlen des § 17 KSchG, wobei in größeren Betrieben mindestens 5 % der Belegschaft betroffen sein müssen (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - Rz. 28). - BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06
Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 5 Sa 1475/15
Auch in Fällen, in denen der Betriebsrat mit der Maßnahme einverstanden ist, es jedoch für einen wirksamen Interessenausgleich an der Schriftform fehlt, sind ohne Anrufung der Einigungsstelle nicht alle Möglichkeiten der Einigung erschöpft (BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 693/06 - Rz. 33).